Der Energienachweis

Bei einem Neubau, Anbau sowie einer Gebäudesanierung müssen energetische Vorschriften eingehalten werden. Der Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften
ist der Energienachweis nach kantonalen Vorgaben. Die Wärmedämmung, die Gebäudetechnik und der Höchstanteil an nicht erneurbarer Energie sind Bestand-teile eines Energienachweises.

Der Hauptteil des Energienachweises bildet die Wärmedämmung, die nach SIA
Norm 380/1 - Thermische Energie im Hochbau - erfüllt werden muss. Hierfür gibt
es zwei Möglichkeiten: einen Einzelbauteilnachweis oder einen Systemnachweis.

Der Einzelbauteilnachweis ist das vereinfachte Verfahren, bei dem jedes Bauteil
den definierten Grenzwert erfüllen muss.

Der Systemnachweis ist das ausführliche Verfahren, bei dem die Energiebilanz der gesamten Gebäudehülle einen Grenzwert erfüllen muss.

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